Häufig gestellte Fragen (FAQ)
FAQ für Kaufinteressierte
Eine Zwangsversteigerung ist ein gerichtliches Verfahren, bei dem Immobilien oder Grundstücke öffentlich versteigert werden, um offene Forderungen eines Gläubigers (z. B. eine Bank) zu begleichen.
Sie finden anstehende Versteigerungstermine auf unserer Website unter der Rubrik „Versteigerungen“. Zudem veröffentlichen Amtsgerichte Termine in regionalen Zeitungen oder auf ihren Websites.
In den meisten Fällen ist eine Innenbesichtigung nicht möglich, da der derzeitige Eigentümer oder Mieter zustimmen muss. Es lohnt sich, den zuständigen Rechtspfleger oder die Gläubigerbank zu fragen, ob eine Besichtigung organisiert wird.
- Verkehrswertgutachten: Gibt eine Einschätzung des Werts und Zustands der Immobilie.
- Baulastenverzeichnis: Gibt Auskunft über öffentlich-rechtliche Verpflichtungen des Grundstücks.
- Grundbuchauszug: Zeigt bestehende Belastungen wie Hypotheken oder Wegerechte.
Diese Unterlagen finden Sie teilweise in den Exposés auf www.zvg-verzeichnis.de und sie können beim zuständigen Amtsgericht oder Bauamt eingesehen werden.
- Eröffnung der Versteigerung: Das Gericht verliest alle wichtigen Details.
- Bietzeit: Mindestens 30 Minuten lang können Gebote abgegeben werden.
- Zuschlagsentscheidung: Das höchste Gebot erhält den Zuschlag, wenn es mindestens 50 % des Verkehrswerts beträgt.
Neben dem Gebotspreis fallen folgende Kosten an:
- Grunderwerbsteuer
- Gerichts- und Notarkosten
- Mögliche Renovierungs- oder Sanierungskosten
Sie benötigen:
- Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
- Eine Sicherheitsleistung (10 % des Verkehrswerts), die per Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft hinterlegt wird.
- Ggf. eine Vollmacht, wenn Sie für jemand anderen bieten.
Ihr Gebot ist bindend. Rücktritte sind nicht möglich. Überlegen Sie sich vorher genau, wie hoch Sie gehen können, und klären Sie die Finanzierung im Vorfeld.
- Keine Gewährleistung: Die Immobilie wird gekauft „wie gesehen“.
- Übernahme von Mietverträgen: Falls das Objekt vermietet ist, müssen Sie bestehende Mietverhältnisse akzeptieren.
- Verdeckte Mängel: Ohne Besichtigung könnten Schäden unbemerkt bleiben.
Nach dem Zuschlag müssen Sie den gesamten Kaufpreis innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist bezahlen. Danach werden Sie als neuer Eigentümer ins Grundbuch eingetragen.
FAQ für Personen, deren Immobilie versteigert wird
Eine Zwangsversteigerung wird eingeleitet, wenn Sie Ihre Schulden, z. B. Hypotheken oder Grundsteuern, nicht mehr zahlen können und der Gläubiger die Forderung gerichtlich durchsetzt.
Ja, indem Sie:
- Die ausstehende Forderung begleichen oder eine Einigung mit dem Gläubiger erzielen.
- Einen Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsversteigerung stellen (möglich, wenn Aussicht auf Schuldenregulierung besteht).
- Ein Insolvenzverfahren prüfen, falls keine andere Lösung möglich ist.
Ja, solange das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, können Sie Ihre Immobilie auf dem freien Markt verkaufen, um die Zwangsversteigerung zu vermeiden.
Nein. Erst wenn der Zuschlag erteilt wurde und der Käufer in das Grundbuch eingetragen ist, kann er eine Räumung verlangen. Dies geschieht in der Regel über eine Räumungsklage.
Ja, falls die Versteigerungssumme höher ist als Ihre offenen Schulden, erhalten Sie den Überschuss nach Abzug aller Verfahrenskosten.
Falls der neue Eigentümer die Immobilie nicht selbst nutzen möchte, können Sie eventuell eine Einigung über einen Mietvertrag treffen. Andernfalls kann der neue Eigentümer eine Räumungsklage einreichen.
Der gesamte Prozess kann zwischen 6 Monaten und 2 Jahren dauern, je nachdem, wie schnell das Verfahren vorangetrieben wird und ob es Einsprüche gibt.
- Ein Rechtsanwalt für Immobilien- oder Insolvenzrecht kann Sie über Ihre Rechte aufklären.
- Schuldnerberatungen bieten Unterstützung bei finanziellen Problemen und möglichen Alternativen.
- Das Amtsgericht, das das Verfahren führt, kann Ihnen grundlegende Verfahrensinformationen geben.